FAQ
Das Steht Ihnen zu!
Hier finden Sie Antworten rund um Unfallgutachten und den Ablauf.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!
1. Freie Wahl des Sachverständigen
Im Falle eines Haftpflichtschadens haben Sie als Geschädigter das Recht, den Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für den Unfallgutachter trägt die gegnerische Versicherung in vollem Umfang.
2. Freie Wahl der Schadensregulierung
Als Geschädigter können Sie entscheiden, ob Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen oder ob Sie den Schaden fiktiv abrechnen möchten. Bei der fiktiven Abrechnung wird Ihnen die Schadenssumme netto ausbezahlt, und Sie kümmern sich selbst um die Reparatur.
3. Freie Wahl der Werkstatt
Auch wenn Ihnen die gegnerische Versicherung eine Werkstatt vorgibt, können Sie eine Werkstatt Ihrer Wahl auswählen. Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug bei einer Werkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
4. Ansprüche auf Zusatzkosten-Erstattung
Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen, falls Sie ein Ersatzfahrzeug benötigen. Falls Sie keines benötigen, können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, bis Ihr Fahrzeug wieder fahrtüchtig ist.
5. Erstattung von Wertminderung
Nach einem Unfall können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Wertminderung des Fahrzeugs erstattet bekommen. Der Sachverständige wird die für Ihr Fahrzeug beste Methode zur Berechnung der Wertminderung anwenden.
6. Anspruch auf Fachanwalt
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch darauf, sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Der Anwalt hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
7. Nutzungsausfallentschädigung
Wenn Ihr Fahrzeug repariert wird und Sie während dieser Zeit keinen Zugang zu einem Ersatzfahrzeug haben, können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen, die von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.
8. 130-Prozent-Regel
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gibt es oft Streitigkeiten bezüglich der Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte „130-Prozent-Regel“ angewendet werden, um die Reparaturkosten zu decken.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten rund um Unfallgutachten und den Ablauf.
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Wann wird ein Unfallgutachten benötigt?
Ein Unfallgutachten wird bei einem Verkehrsunfall benötigt, insbesondere bei einem Haftpflichtschaden. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, um den Schaden objektiv zu dokumentieren. Bei einem Kaskoschaden ist die Schadenregulierung durch den Kaskoversicherer vorgegeben.
Was steht im Unfallgutachten?
Das Unfallgutachten dokumentiert wichtige Informationen wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagengruppe und bei Totalschaden den Restwert des Fahrzeugs. Diese Angaben dienen als Grundlage für die Schadenregulierung.
Wer muss das Unfallgutachten bezahlen?
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Unfallgutachtens gemäß §249 BGB. Sie müssen die Kosten also nicht selbst tragen, wenn der Unfall nicht Ihre Schuld war.
Welche Schäden werden von der Haftpflichtversicherung übernommen?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten für Reparatur, Abschleppkosten, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung und Sachverständigengebühren. Auch Verletzungen von Personen werden abgedeckt.
Wann übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht?
Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden nicht, wenn der Unfall durch Fahren ohne Führerschein, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bei Fahrerflucht verursacht wurde. In diesen Fällen wird der Versicherungsnehmer von der Versicherung in Regress genommen.
Wer berechnet die Wertminderung?
Die Wertminderung eines Fahrzeugs nach einem Unfall wird vom Sachverständigen individuell berechnet. Dabei wird eine realistische Schätzung auf Basis des Schadens und der Marktgegebenheiten vorgenommen.
Müssen Schäden polizeilich gemeldet werden?
Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Unfall polizeilich zu melden, jedoch ist es ratsam. Eine polizeiliche Meldung sichert Beweise und erleichtert die Schadenregulierung, insbesondere bei Unklarheiten über die Schuldfrage.
Wie kann ich mein Auto verkaufen?
Der Verkauf eines Fahrzeugs kann privat oder über einen Händler erfolgen. Eine unabhängige Fahrzeugbewertung ist empfehlenswert, um den Marktwert des Fahrzeugs zu bestimmen und den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.
Wie wird der Wert meines Fahrzeugs geschätzt?
Der Fahrzeugwert wird durch die Berücksichtigung von Faktoren wie Alter, Zustand, Laufleistung, Sonderausstattung und eventuellen Vorschäden bestimmt. Datenbanken wie Schwacke oder DAT werden oft genutzt, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln.
Wie kann eine Fahrzeugbewertung erfolgen?
Eine Fahrzeugbewertung kann durch einen Kfz-Sachverständigen oder spezialisierte Händler erfolgen. Der Zustand des Fahrzeugs wird geprüft, und der Wert anhand von Bewertungsdatenbanken sowie Marktlage und Fahrzeugdaten geschätzt.
Welche Werte werden bei der KFZ-Bewertung ermittelt?
Bei der KFZ-Bewertung werden der Händler-Einkaufswert, der Händler-Verkaufswert, der Zeitwert, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert und der Wiederherstellungswert ermittelt. Diese Werte bieten eine umfassende Übersicht über den Fahrzeugwert.
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